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Was versteht man unter dem Begriff „gesetzlicher Pflichtteil“?


Das Pflichtteilsrecht sorgt für einen sehr weit reichenden Schutz von Abkömmlingen (Kind, Enkel,...), Ehegatte und Eltern.

In Abhängigkeit von der genauen Familienkonstellation verleiht das Pflichtteilsrecht diesen Personen insbesondere bei

  • Enterbung,
  • zu geringer Erbeinsetzung und
  • bei lebzeitigen Schenkungen des Verstorbenen an sonstige Personen

gesetzliche Zahlungsansprüche gegen die Erben.

Der gesetzliche Pflichtteil ist damit eine Mindestbesteiligung am Nachlass und am verschenkten Vermögen des Verstorbenen.

Das gesetzliche Recht auf den Pflichtteil verhindert, dass ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall leer ausgeht oder zu wenig bekommt.


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