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Was versteht man unter dem Begriff „gesetzlicher Pflichtteil“?
In Abhängigkeit von der genauen Familienkonstellation verleiht das Pflichtteilsrecht diesen Personen insbesondere bei
gesetzliche Zahlungsansprüche gegen die Erben. Der gesetzliche Pflichtteil ist damit eine Mindestbesteiligung am Nachlass und am verschenkten Vermögen des Verstorbenen. Das gesetzliche Recht auf den Pflichtteil verhindert, dass ein Pflichtteilsberechtigter im Erbfall leer ausgeht oder zu wenig bekommt.
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