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Wer berechnet die Höhe des Pflichtteilsanspruchs ?


Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs selbst berechnen.

Hierzu ist er oft erst nach Geltendmachung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen gegen die Erben in der Lage. Hier ist professionelle Hilfe dringend geboten!
Eine Verzögerungstaktik der Erben kann dem Pflichtteilsberechtigten um ganz erhebliche Verzugszinsen bringen!


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