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Wird der Kaufkraftschwund (Inflation) bei Geschenken, die zu Pflichtteilsansprüchen führen, berücksichtigt ?


Ja. Bei lebzeitigen Geschenken des Verstorbenen ist über die Verbrauchpreisindexreihen des Statistischen Bundesamtes der Wert der Schenkung auf den Todestag hochzurechnen.
Es erfolgt also bei zurückliegenden Schenkungen ein Aufschlag für die eingetretene Inflation.


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