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Wie wird die Pflichtteilsquote bestimmt ?


Welcher Bruchteil oder Prozentsatz dem Pflichtteilsberechtigten am Nachlasswert zusteht, hängt von der Familienkonstellation ab.

Entscheidend ist, ob und in welchem Güterstand der Verstorbene verheiratet war und welche nahen Verwandten (Abkömmlinge und Eltern) vorhanden sind. Anhand einer Reihe von BGB-Erbrechtsvorschriften wird zunächst die gesetzliche Erbquote ermittelt. Die Pflichtteilsquote beträgt hiervon die Hälfte.
Hat zum Beispiel ein Kind in einer bestimmten Familienkonstellation eine gesetzliche Erbquote von 1/4 (Prozentsatz: 25 %), so beträgt seine Pflichtteilsquote 1/8 (Prozentsatz: 12,5 %).
Die Höhe Ihrer Pflichtteilsquote können Sie sehr einfach über den kostenlosen Pflichtteilrechner herausfinden!


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