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Acessum
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Muss zwischen den verschiedenen Pflichtteilstypen (ordentlicher Pflichtteil, Zusatzpflichtteil, Ergänzungspflichtteil) unterschieden werden ?
Ja, zwingend! Nur so kann eine richtige Pflichtteilsberechnung vorgenommen werden. Die einzelnen Typen von Pflichtteilsansprüchen haben nicht nur unterschiedlichen Voraussetzungen, sondern können je nach Tatsachenkenntnis des Pflichtteilsberechtigten auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten verjähren! Außerdem gelten bei der Anrechung von Eigengeschenken unterschiedliche Bestimmungen.
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