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Acessum
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Wie wird bei der Pflichtteilsberechnung ein gemeinsames Girokonto eines Ehepaares beim Tod eines Ehegatten berücksichtigt ?
Sind beide Ehegatten Inhaber eines Girokontos, besteht die rechtliche Vermutung, dass beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte das Kontoguthaben gehört. Diese Vermutung gilt nicht, wenn ein Ehegatte nur eine Verfügungsvollmacht über das Konto des anderen Ehegatten hat. Bei der Pflichtteilsberechnung ist damit nur der dem Verstorbenen gehörende Anteil am Kontoguthaben zu berücksichtigen.
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