Acessum

pflichtteil... und Ihr Pflichtteil kommt in Fahrt !

Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
DATENSCHUTZ RECHTLICHES IMPRESSUM
< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >


Was ist eine Anrechnungsbestimmung ?


Mit einer Anrechnungsbestimmung ordnet der Erblasser an, dass sein Geschenk an eine pflichtteilsberechtigte Person bei späteren Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen ist und damit die Pflichtteilsforderung vermindert.

Die Anordnung der Anrechnungsbestimmung hat nach derzeit geltendem Recht zeitlich spätestens mit der Schenkung zu erfolgen. Zudem muss sich die Anrechnung "auf den Pflichtteil" beziehen.

Der Nachweis, dass es eine derartige Anrechnungsbestimmung bei Geschenken an den Pflichtteilsberchtigten gab, obliegt den Erben.

Ohne eine solche Anrechnungsbestimmung bleiben Geschenke an den Pflichtteilsberechtigten unberücksichtigt.
Eine Ausnahme gilt hier jedoch dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst wegen Schenkungen des Verstorbenen an andere Personen Pflichtteilsergänzungsansprüche erhebt. Auf Pflichtteilsergänzungsansprüche findet eine automatische Anrechnung der Eigengeschenke statt.


< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >



...INFORMATION


....Einziehung Ihres Pflichtteils...So funktioniert die
...........Einziehung
...........Ihres Pflichtteils


...KONTAKT


....Pflichtteil Telefon...Rufen Sie uns an
...........unterT.0821 / 99 821 973

....Kontaktformular...oder mailen Sie uns hier

Acessum
Konrad-Adenauer-Allee 43
86150 Augsburg

Geschäftsführende Inhaberin:
Dipl. Jur. univ. Eva Pfaffenzeller,
Rechtsassessorin


..Zum kostenlosen
.Pflichtteilrechner Pflichtteil berechnen..
Pflichtteilrechner