Acessum

pflichtteil... und Ihr Pflichtteil kommt in Fahrt !

Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
DATENSCHUTZ RECHTLICHES IMPRESSUM
< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >


Können die Eltern verhindern, dass ihre Kinder bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil geltend machen ?


Nein, sie können nicht verhindern, dass die Kinder ihren Pflichtteil geltend machen.

Die Kinder sind in ihrer Entscheidung völlig frei.
Ein Kind wird auf die Geltendmachung seines Pflichtteils nur dann verzichten, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.
Für die Entscheidung des Kindes ist unter anderem maßgeblich:
Bindungswirkung eines Ehegattentestaments, vorzeitige (lebzeitige) Übertragungen, Abschluss eines Erbvertrages,...


< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >



...INFORMATION


....Einziehung Ihres Pflichtteils...So funktioniert die
...........Einziehung
...........Ihres Pflichtteils


...KONTAKT


....Pflichtteil Telefon...Rufen Sie uns an
...........unterT.0821 / 99 821 973

....Kontaktformular...oder mailen Sie uns hier

Acessum
Konrad-Adenauer-Allee 43
86150 Augsburg

Geschäftsführende Inhaberin:
Dipl. Jur. univ. Eva Pfaffenzeller,
Rechtsassessorin


..Zum kostenlosen
.Pflichtteilrechner Pflichtteil berechnen..
Pflichtteilrechner