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Können die Eltern durch notariellen Erbvertrag oder notarielles Ehegattentestament verhindern, dass beim Tod des erstversterbenden Elternteils von Kindern Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden ?
Nein, durch ein notarielles Ehegattentestament oder notariellen Erbvertrag der Eheleute kann der Pflichtteilsanspruch von Kindern nicht abgewehrt werden, es sei denn es liegen Pflichtteilsentziehungsgründe vor.
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