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Können die Eltern durch notariellen Erbvertrag oder notarielles Ehegattentestament verhindern, dass beim Tod des erstversterbenden Elternteils von Kindern Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden ?


Nein, durch ein notarielles Ehegattentestament oder notariellen Erbvertrag der Eheleute kann der Pflichtteilsanspruch von Kindern nicht abgewehrt werden, es sei denn es liegen Pflichtteilsentziehungsgründe vor.
Die Kinder können somit weiterhin beim Tod jedes einzelnen Elternteils zumindest ihren Pflichtteil einfordern.


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