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pflichtteil... und Ihr Pflichtteil kommt in Fahrt !

Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
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Pflichtteil - Einziehung


Ihr Anspruch

Sie haben bei einem Erbfall nichts geerbt oder zu wenig geerbt?
Der Verstorbene hat bereits zu Lebzeiten eine Immobilie übertragen oder sonstiges Vermögen verschenkt?

Dann stehen Ihnen möglicherweise Pflichtteilsansprüche zu!


Unsere Leistung

Als registrierter Inkassodienstleister (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz) setzen wir Ihren Pflichtteil kompetent und effektiv durch.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich!
Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche intern zur Angebotserstellung und schicken Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Durchsetzung Ihres Pflichtteils.

Entscheiden Sie sich daraufhin uns zu beauftragen, setzen wir Ihren Pflichtteil professionell und zuverlässig durch.
Wir werden hierbei als registrierter Rechtsdienstleister gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG tätig. Mit darüber hinausreichenden Rechtsdienstleistungen, insbesondere gerichtlichen Schritten, beauftragen wir einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür werden von uns getragen.

Gegebenenfalls können wir Ihnen auch den Kauf Ihrer Pflichtteilsforderung anbieten.


Die entscheidenden Vorteile für Sie:

  • Komplette Erledigung der Pflichtteilsangelegenheit
    Effektive außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihres Pflichtteils ohne Kostenrisiko für Sie.

  • Erfolgshonorar
    Sie bezahlen für unsere Leistungen nur, wenn wir erfolgreich waren. Wir bekommen dann den im Vertrag vereinbarten Anteil am Pflichtteilserlös.

  • Kein Kostenrisiko
    Die Kosten eines verlorenen Prozesses tragen wir vollständig.

  • Keine Vorschüsse
    Sie zahlen keine Vorschüsse für Anwalt, Gericht und Sachverständige.

  • Vertretung durch uns als starken Partner
    Sie vermeiden eine persönliche, oft emotionale Auseinandersetzungen mit den Erben


So funktioniert die Einziehung Ihres Pflichtteils




Von juristischen Laien wird der gesetzliche Pflichtteil oder Pflichtteilsanspruch im Sinne der §§ 2303 ff. BGB oftmals als Pflichteil, Pflichtanteil, Mindesterbteil, Pflichterbteil, Erbpflichtteil, Mindestquote oder Pflichterbe bezeichnet.

Informationen zum gesetzlichen Pflichtteil finden Sie hier.


...INFORMATION


....Einziehung Ihres Pflichtteils...So funktioniert die
...........Einziehung
...........Ihres Pflichtteils


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...........unterT.0821 / 99 821 973

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Konrad-Adenauer-Allee 43
86150 Augsburg

Geschäftsführende Inhaberin:
Dipl. Jur. univ. Eva Pfaffenzeller,
Rechtsassessorin


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