Was ist eine Stufenmahnung?

Am besten wird der Pflichtteil in Form einer Stufenmahnung geltend gemacht.

Mit ihr macht der Pflichtteilsberechtigte Ansprüche auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Wertermittlung und Zahlung in zeitlich abgestufter Form geltend.

Der Inhalt dieser speziellen Form der Mahnung entspricht dem einer Stufenklage im Pflichtteilsprozess.

Welchen Vorteil bringt die Stufenmahnung?

Verzugszinsen können grundsätzlich nur beansprucht werden, wenn beim Schuldner eine konkrete Zahlung angemahnt wurde.
Dem Pflichtteilsberechtigten ist es jedoch in der Regel nicht sofort möglich, seinen Pflichtteil zu berechnen, weil er dazu zunächst Informationen braucht. Hierfür stehen ihm Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche zu Verfügung.
Verschleppt der Erbe allerdings die Erteilung der Auskunft oder der Wertermittlung, dauert es unter Umständen sehr lange bis der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil als Eurobetrag beziffern, anmahnen und dadurch Verzugszinsen auslösen kann.

Wurde der Pflichtteil jedoch mit einer richtigen Stufenmahnung eingefordert, kann der Pflichtteilsberechtigte schon früher Verzugszinsen verlangen!

Allein mit einer Stufenmahnung gelingt es dem Pflichtteilsberechtigten frühzeitig, ohne genaue Bezifferung der Pflichtteilshöhe den/die Erben unter Zugzwang zu setzen.
Werden Auskünfte oder Wertermittlungen von dem Erben schuldhaft verzögert, muss der Erbe dann nämlich auf die erst später anzugebende Pflichtteilssumme bereits ab dem Zeitpunkt der schuldhaften Verzögerung der Auskunft/Wertermittlung Verzugszinsen bezahlen.

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