Wie wird die Pflichtteilsquote bestimmt?

Die Pflichtteilsquote ist der Bruchteil oder Prozentsatz, der dem Pflichtteilsberechtigten am Nachlasswert zusteht.

Pflichtteilsquote ist abhängig von Familienkonstellation

Entscheidend für die Höhe der Pflichtteilsquote ist,

  • ob und in welchem Güterstand der Verstorbene verheiratet war und
  • welche nahen Verwandten (vor allem Abkömmlinge und Eltern) vorhanden sind.

Anhand einer Reihe von BGB-Erbrechtsvorschriften wird zunächst die gesetzliche Erbquote ermittelt.
Die Pflichtteilsquote beträgt hiervon die Hälfte.

Erbquote -> Pflichtteilsquote

Hat zum beispielsweise ein Kind in einer bestimmten Familienkonstellation eine gesetzliche Erbquote von 1/4 (Prozentsatz: 25 %), so beträgt seine Pflichtteilsquote 1/8 (Prozentsatz: 12,5 %).

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