Wie wird der Verzicht auf den Pflichtteil erklärt?

Soll ein Verzicht auf den Pflichtteil erklärt werden, muss dieser notariell beurkundet werden.

Der Pflichtteilsverzicht ist genau genommen keine einseitige Erklärung des Pflichtteilsberechtigten, sondern ein Vertrag des Pflichtteilsberechtigten mit dem Erblasser.

Dieser Pflichtteilsverzichtvertrag muss von einem Notar beurkundet werden, andernfalls ist er nicht wirksam.

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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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