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Gesetzlicher Erbteil und gesetzlicher Pflichtteil: was ist der Unterschied ?
Gesetzlicher Erbteil: Hat der Verstorbene weder ein wirksames Testament noch einen Erbvertrag errichtet, erhalten Verwandte und Ehegatte den gesetzlichen Erbteil. Wie hoch der einzelne gesetzliche Erbteil verschiedener Personen ist, können Sie einfach und kostenlos mit dem Erbrechner berechnen. ACHTUNG: Gesetzliche Erben können zusätzliche Pflichtteilsansprüche haben, wenn der Verstorbene zu seinen Lebzeiten Vermögen verschenkt hat!
Existiert ein Testament oder Erbvertrag, kommt es nicht zur gesetzlichen Erbfolge, sondern Erbe wird derjenige, der durch das Testament bzw. den Erbvertrag als Erbe eingesetzt wurde. Wird dabei ein Abkömmling (Kind, Enkel,...), Ehegatte oder Elternteil enterbt oder mit zu wenig bedacht, kann diesen Personen ein gesetzlicher Pflichtteil zustehen. ACHTUNG: Auch frühere Schenkungen des Verstorbenen sind zu berücksichtigen! Die Höhe des gesetzlichen Pflichtteils können Sie sehr einfach über den kostenlosen Pflichtteilrechner herausfinden!
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