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Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt ?
Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich
Eheliche und nichteheliche Kinder werden nach dem Gesetz gleich behandelt. Nicht pflichtteilsberechtigt sind:
Es haben aber nicht alle der vorstehend genannten Personen zugleich einen Anspruch. Es gilt die Grundregel, dass Kinder des Verstorbenen sowie dessen Ehegatte/Lebenspartner stets einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Bei weiter entfernten Abkömmlingen (Enkel, Urenkel…) und den Eltern des Erblassers hängt ein Pflichtteilsanspruch davon ab, welche sonstigen Verwandten des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes lebten. Ob Sie in einer bestimmten Familienkonstellation pflichtteilsberechtigt sind, können Sie sehr einfach über den kostenlosen Pflichtteilrechner herausfinden!
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