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Hat der Pflichtteilsberechtigte zu Lebzeiten des Erblassers einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils ?


Solange der (künftige) Erblasser lebt, bestehen keine Ansprüche auf vorzeitige Auszahlung eines Pflichtteils.

Erst nach dem Tod des Erblassers können Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Erben bzw. den Miterben geltend gemacht werden.
Der Pflichtteilsberechtigte und der Erblasser können diesbezüglich jedoch jederzeit auf freiwilliger Basis eine vertragliche Regelung treffen.
Häufig wird dabei vereinbart, dass der Pflichtteilsberechtigte einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht erklärt und im Gegenzug bereits zu Lebzeiten eine Abfindung / Abgeltung in Form einer bestimmten Geldsumme erhält.


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