Kann der Pflichtteil übertragen werden?

Ja, grundsätzlich kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil übertragen und zwar an jede beliebige Person.

Ebenso sind die mit dem Pflichtteilsanspruch verbundenen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche abtretbar.

Sie wurden enterbt?

Wir setzen Ihren Pflichtteil durch.​

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Tel. 0821 / 50855900

Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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