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Hat ein Kind nach seiner "Einbenennung" ein Recht auf den Pflichtteil ?


Nein. Die Einbenennung ist von der Adoption eines Kindes (Annahme als Kindes) streng zu unterscheiden.

Bei der Einbenennung erhält das Kind lediglich den neuen Ehenamen des sorgeberechtigten Elternteils.
Eine rechtliche Beziehung zu dem neuen Ehegattten des sorgeberechtigten Elternteils entsteht hierdurch nicht.


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