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Acessum
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Hat ein Kind nach seiner "Einbenennung" ein Recht auf den Pflichtteil ?
Nein. Die Einbenennung ist von der Adoption eines Kindes (Annahme als Kindes) streng zu unterscheiden. Bei der Einbenennung erhält das Kind lediglich den neuen Ehenamen des sorgeberechtigten Elternteils.
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