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Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ?


Zwei Personen gleichen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) begründen.

Durch eine entsprechende Erklärung vor der jeweils zuständigen Behörde werden sie zu Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartnern. Diese Lebenspartnerschaft hat eheähnliche Rechtsfolgen. Sie sind - wie Ehegatten - gegenseitig pflichtteilsberechtigt.

Von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft spricht man, wenn Mann und Frau zusammen leben ohne verheiratet zu sein.
Sie sind gegenseitig nicht pflichtteilsberechtigt.


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