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Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
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Wie ist der Anspruch auf den Pflichtteil geltend zu machen ?


Der Pflichtteilsberechtigte hat die Zahlung des Pflichtteils direkt von dem/den Erben zu verlangen.

Ist er nicht in der Lage, seine genaue Anspruchshöhe anzugeben, kann er von dem/den Erben Auskunft über den Nachlassbestand und alle weiteren pflichtteilsrelevanten Umstände verlangen.
Will der Pflichtteilsberechtigte die Erben so früh wie möglich in Verzug setzen, spricht er - selbstverständlich in nachweisbarer Form - den Erben gegenüber eine Stufenmahnung aus.


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