Welchen Mindestanforderungen muss ein Wertgutachten genügen?

Wertgutachten müssen Mindestanforderungen genügen:

Ein Wertermittlungsgutachten muss den Bewertungsgegenstand detailliert erfassen und beschreiben.

Das Gutachten muss den Wert des Nachlassgegenstandes (z.B. Immobilie) zum richtigen Bewertungsstichtag (Todestag des Erblassers) bzw. bei lebzeitigen Schenkungen zu zwei Bewertungsstichtagen (Todestag und Schenkungszeitpunkt) berechnen.

Die Auswahl der vom Gutachter herangezogenen Wertermittlungsmethode muss begründet werden.
Unzureichend ist beispielsweise eine bloße Abschätzung des Immobilienwertes ohne Darstellung einer anerkannten Berechnungsmethode.

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