Acessum

pflichtteil... und Ihr Pflichtteil kommt in Fahrt !

Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
DATENSCHUTZ RECHTLICHES IMPRESSUM
< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >


Spielen Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung eine Rolle ?


Ja! Bei Schenkungen können sich ganz erhebliche Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben.

Bestimmte Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten an Erben oder Dritte gemacht hat, werden bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigt.
In der Folge wird der Wert einer solchen Schenkung dem vorhandenen Nachlass hinzugerechnet und der Pflichtteil erhöht sich damit.
Grundsätzlich sind hier jedoch nur solche Schenkungen zu berücksichtigen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden.

ACHTUNG: Gesetzesänderung für Erbfälle ab 01.01.2010!
Hier gilt das sog. Abschmelzungsmodell. Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt.

VORSICHT: Unter Umständen hat bei einer länger zurückliegenden Schenkung die 10-Jahres-Frist noch gar nicht zu laufen begonnen z.B. bei vorbehaltenen Nutzungsrechten, Nießbrauch, Wohnrecht,...
Eine Ausnahme von dieser 10-Jahres-Frist gilt auch bei Schenkungen, die der Erblasser seinem Ehegatten gemacht hat. Diese Geschenke sind auch dann noch zu berücksichtigen, wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen.

HINWEIS: Hat der Verstorbene eine Immobilie (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus,...) verschenkt, gilt das Niederstwertprinzip! Außerdem ist immer der Kaufkraftschwund (Inflation) zu berücksichtigen!


< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >



...INFORMATION


....Einziehung Ihres Pflichtteils...So funktioniert die
...........Einziehung
...........Ihres Pflichtteils


...KONTAKT


....Pflichtteil Telefon...Rufen Sie uns an
...........unterT.0821 / 99 821 973

....Kontaktformular...oder mailen Sie uns hier

Acessum
Konrad-Adenauer-Allee 43
86150 Augsburg

Geschäftsführende Inhaberin:
Dipl. Jur. univ. Eva Pfaffenzeller,
Rechtsassessorin


..Zum kostenlosen
.Pflichtteilrechner Pflichtteil berechnen..
Pflichtteilrechner