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Wer hat den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu bezahlen ?


Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist von den Erben zu bezahlen.

Dies gilt auch, wenn wegen Schenkungen an andere Personen Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind.
Direkt gegen beschenkte Personen, die nicht Erben geworden sind, besteht nur ausnahmsweise ein Anspruch. Nämlich dann, wenn der Erbe die Zahlung des Ergänzungspflichtteils verweigern kann (z.B. bei überschuldetem Nachlass oder wenn dem Erben der eigene Pflichtteil nicht verbliebe). In diesen Fällen haben die beschenkten Personen die Zwangsvollstreckung in die geschenkten Gegenstände zu dulden.


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