Acessum

pflichtteil... und Ihr Pflichtteil kommt in Fahrt !

Pflichtteil Pflichtanteil Pflichterbteil - wir setzen Ihren Anspruch durch !
DATENSCHUTZ RECHTLICHES IMPRESSUM
< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >


Muss der Beschenkte das Geschenk an den Pflichtteilsberechtigten herausgeben ?


Nein! Der Pflichtteilsberechtigte hat die Zahlung des Ergänzungspflichtteils zunächst von den Erben zu verlangen.

Können die Erben aus rechtlichen Gründen die Zahlung verweigern, hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch darauf, dass der Beschenkte die Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand duldet.
Selbstverständlich hat der Beschenkte die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung abzuwenden, indem er den Ergänzungspflichtteil an den Pflichtteilsberechtigten bezahlt.


< zurück zur Fragenübersicht weiter zur nächsten Frage >



...INFORMATION


....Einziehung Ihres Pflichtteils...So funktioniert die
...........Einziehung
...........Ihres Pflichtteils


...KONTAKT


....Pflichtteil Telefon...Rufen Sie uns an
...........unterT.0821 / 99 821 973

....Kontaktformular...oder mailen Sie uns hier

Acessum
Konrad-Adenauer-Allee 43
86150 Augsburg

Geschäftsführende Inhaberin:
Dipl. Jur. univ. Eva Pfaffenzeller,
Rechtsassessorin


..Zum kostenlosen
.Pflichtteilrechner Pflichtteil berechnen..
Pflichtteilrechner