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Was bedeutet das sog. "Niederstwertprinzip" ?


Das Niederstwertprinzip ist bei der Bewertung von Schenkungen an Erben und Dritte anzuwenden.

Es ordnet an, dass nicht verbrauchbare Gegenstände wie etwa Grundstücke zu zwei unterschiedlichen Stichtagen bewertet werden.
Der Wert der Schenkung ist sowohl für den Zeitpunkt der Vornahme der Schenkung als auch zum Tag des Erbfalls zu ermitteln.
Maßgeblich für die Pflichtteilsberechnungen ist sodann der niedrigere der beiden ermittelten Werte.
Wichtig ist hierbei, dass der Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt der Schenkung hatte, auf den Todestag indiziert wird, d.h. ein Aufschlag für eingetretenen Kaufkraftschwund stattfindet, und erst nach erfolgter Indizierung ermittelt wird, welcher Stichtagswert der niedrigere ist.


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