Wie hoch ist der zu zahlende Pflichtteil? Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Wie hoch der zu zahlende Pflichtteil ist, ergibt sich aus der Multiplikation von Pflichtteilsquote und Nachlasswert.

Berechnungsbeispiel:

Beträgt z.B. die Pflichtteilsquote 1/4 (25 %) und der Nachlasswert 200.000 Euro, dann beläuft sich die Pflichtteilsforderung auf 50.000 Euro.
Dies ist der zu zahlenden Pflichtteilsbetrag.

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Pflichtteilsquote ist?
Diese können Sie gerne mit unserem kostenlosen Pflichtteil-Rechner berechnen.

Sie wurden enterbt?

Wir setzen Ihren Pflichtteil durch.​

  • Online-Formular ausfüllen
  • Testament beifügen
  • Angebot erhalten

Sie haben Fragen? – Rufen Sie uns gerne an.  
Tel. 0821 / 50855900

Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

Weiterlesen »