Bestehen Gefahren für pflichtteilsberechtigte Kinder beim Berliner Testament der Eltern?

Es bestehen Gefahren für pflichtteilsberechtigte Kinder beim Berliner Testament ihrer Eltern: sie können unter Umständen völlig leer ausgehen!

Vertraut das pflichtteilsberechtigte Kind darauf, nach dem Tod des zweiten Elternteils Erbe zu werden, bestehen zwei erhebliche Unsicherheitsfaktoren:

  • Der überlebende Elterteil ist unter Umständen berechtigt, das Testament zu ändern (für den Laien am Wortlaut des Testaments selten zu erkennen!).
  • Der überlebende Ehegatte verbraucht sein gesamtes Vermögen (Pflegefall, Luxusreisen, erneute Heirat,…).

FAZIT: Ein pflichtteilsberechtigtes Kind sollte sich sehr gut überlegen, ob es auf die Einforderung seines Pflichtteils beim ersten Erbfall verzichtet!

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Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

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In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

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