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Was ist eine sog. Pflichtteil - Strafklausel oder Pflichtteil - Vergällungsklausel ?
In gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten finden sich häufig sog. Pflichtteil - Strafklauseln. Diese werden auch Pflichtteil - Vergällungsklauseln genannt und sind zum Beispiel so formuliert: "Sollte eines unserer Kinder nach dem Tode des Erstversterbenden von uns einen Pflichtteilsanspruch gegen den Längstlebenden geltend machen, soll es auch nach dem Tode des Längstlebenden von uns nur den Pflichtteil erhalten." Derartige Klauseln bezwecken, dass Kinder ihren Pflichtteil beim Tod des erstversterbenden Ehegatten nicht einfordern, weil sie es für wirtschaftlich sinnvoll halten, beim Tod des zweiten Elternteils Erbe zu werden. VORSICHT: Es besteht die Gefahr, dass die Erbeinsetzung des gemeinsames Kindes für den zweiten Erbfall widerrufen wird!
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