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Kann auf den Pflichtteil verzichtet werden ?


Ja, der Pflichtteilsberechtigte kann auf seinen Pflichtteil verzichten.

Beim sog. "Pflichtteilsverzicht" erklärt der Pflichtteilsberechtigte bereits vor dem Erbfall, dass er auf seinen Pflichtteil verzichtet.

Allerdings gibt es eine besondere Formvorschrift für diesen Verzicht. Der Pflichtteilsverzicht ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet ist oder vor einem Gericht im Rahmen eines Prozessvergleichs erklärt wurde.
Mündliche Vereinbarungen oder auch Auszahlungen haben ohne Einhaltung der Formvorschrift nicht zur Folge, dass der Pflichtteil nicht mehr eingefordert werden kann!


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