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Fragen und Antworten zum erbrechtlichen Pflichtteil
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Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge, gesetzlicher Erbteil |
Das Pflichtteilsrecht sorgt für einen sehr weit reichenden Schutz von Abkömmlingen (Kind, Enkel,...), Ehegatte und Eltern. ... (mehr)
Hat der Verstorbene weder ein wirksames Testament noch einen Erbvertrag errichtet, erhalten Verwandte und Ehegatte den gesetzlichen Erbteil. ... (mehr)
Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich
... (mehr)
Es gibt 3 verschiedene Pflichtteilsansprüche mit unterschiedlichen Voraussetzungen! ... (mehr)
Der gesetzliche Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. ... (mehr)
In folgenden Fällen entsteht kein Anspruch auf den Pflichtteil: ... (mehr)
Nein. Der Pflichtteilsberechtigte hat lediglich einen Geldzahlungsanspruch in Höhe ... (mehr)
Ja, das ist möglich! ... (mehr)
Nein, mit einem derartigen "Trick" kann der Erblasser den Pflichtteil nicht ohne weiteres beschränken.
Das Pflichtteilsrecht schützt den Pflichtteilsberechtigten mit dem so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch vor der Reduzierung ... (mehr)
Hat der Verstorbene vor seinem Tod Schenkungen ... (mehr)
Der Anspruch auf den "ordentlichen Pflichtteil" entsteht mit der Enterbung einer pflichtteilsberechtigten Person (Abkömmling, Eltern, Ehegatte bzw. Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft). ... (mehr)
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall. ... (mehr)
Solange der (künftige) Erblasser lebt, bestehen keine Ansprüche auf vorzeitige Auszahlung eines Pflichtteils. ... (mehr)
Der Pflichtteil muss von den Erben bezahlt werden. ... (mehr)
Auch bei angeordneter Testamentsvollstreckung richten sich die Pflichtteilsansprüche gegen die Erben. ... (mehr)
Nein, eine solche Bestimmung des Verstorbenen ist unwirksam. ... (mehr)
Ja. Wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst stirbt bevor er seinen Pflichtteil geltend gemacht ... (mehr)
Ja, der Pflichtteil ist übertragbar. ... (mehr)
Ja, ein adoptiertes Kind wird wie ein leibliches Kind behandelt.
Einem Stiefkind des Verstorbenen steht der Pflichtteil nur dann zu, wenn es von dem Verstorbenen adoptiert wurde.
In allen anderen Fällen hat es keine rechtliche Verbindung zu Stiefvater bzw. Stiefmutter.
Nein. Die Einbenennung ist von der Adoption eines Kindes (Annahme als Kindes) streng zu unterscheiden. ... (mehr)
Eine Adoption (Annahme als Kindes) bewirkt, dass das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des Adoptierenden erlangt. ... (mehr)
Entscheidend ist, ob das Kind vom Stiefvater adoptiert worden ist: ... (mehr)
Zwei Personen gleichen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) begründen. ... (mehr)
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem ... (mehr)
Rechte des Pflichtteilsberechtigten |
Nein. Das Nachlassgericht befasst sich nicht mit Pflichtteilsansprüchen. ... (mehr)
Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs selbst berechnen. ... (mehr)
Nein. Der Pflichtteilsberechtigte muss seine Ansprüche exakt in Euro beziffern! ... (mehr)
Beziffert der Pflichtteilsberechtigte seine Pflichtteilsansprüche zu hoch, so läuft er regelmäßig Gefahr, ... (mehr)
Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Pflichtteil vor Eintritt der Verjährung einfordern! ... (mehr)
Der Pflichtteilsberechtigte hat die Zahlung des Pflichtteils direkt von dem/den Erben zu verlangen. ... (mehr)
Der Erbe gerät mit der Pflichtteilszahlung dann in Verzug, wenn er trotz erfolgter Mahnung ... (mehr)
Die Mindesthöhe der Verzugszinsen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. ... (mehr)
Der Inhalt einer Stufenmahnung entspricht dem einer Stufenklage im Pflichtteilsprozess. ... (mehr)
Jeder Pflichtteilberechtigte, der nicht zugleich selbst Erbe ist, hat gegenüber den Erben Anspruch auf Auskunft ... (mehr)
Ein Nachlassverzeichnis muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen darstellen. ... (mehr)
Ein notarielles Nachlassverzeichnis wird direkt von einem Notar aufgenommen. Dieser belehrt ... (mehr)
Die Kosten des notariellen Nachlassverzeichnisses sind von dem/den Erben ... (mehr)
Die Kosten eines notarielles Nachlassverzeichnisses bestimmen sich nach der Kostenordnung ... (mehr)
Der Pflichtteilsberechtigte kann von dem Erben eine eidesstattliche Versicherung verlangen, wenn ... (mehr)
Die Kosten einer eidesstattlichen Versicherung des Erben sind nicht von dem Erben, sondern von dem Pflichtteilsberechtigten zu tragen!
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Wertermittlungsanspruch gegen den/die Erben. ... (mehr)
Den Wert einer Immobilie kann der Pflichtteilsberechtigte in aller Regel nicht ohne Wertermittlungsgutachten ... (mehr)
Verlangt der Pflichtteilsberechtigte die Überreichung eines Wertermittlungsgutachtens, kann der Erbe ... (mehr)
Die Gutachterkosten fallen zu Lasten des Nachlasses, das heißt sie sind von dem/den Erben ... (mehr)
Ein Wertermittlungsgutachten muss den Bewertungsgegenstand detailliert ... (mehr)
Von den Erben in Auftrag gegebene Wertermittlungsgutachten sind häufig falsch ... (mehr)
Weder der Erbe noch der Pflichtteilsberechtigte sind ein an außergerichtliches Wertgutachten gebunden, ... (mehr)
Eine verbindliche außergerichtliche Festlegung des Immobilienwertes kann nur gemeinsam durch den Pflichtteilsberechtigten und den Erben ... (mehr)
Maßgeblicher Stichtag für die Bewertung von Nachlassgegenständen ist der Todestag ... (mehr)
Pflichtteil bei Schenkung und sonstigen Übertragungen |
Ja! Bei Schenkungen können sich ganz erhebliche Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben. ... (mehr)
Entscheidend ist, ob der Verstorbene für seine Leistung (Übertragung von Immobilien, Geld,...) eine Gegenleistung ... (mehr)
Unentgeltliche Übertragungen unter Ehegatten (sog. ehebedingte Zuwendungen) werden im Pflichtteilsrecht wie Schenkungen behandelt. ... (mehr)
Grundsätzlich sind bei der Berechnung des Pflichtteils nur solche Schenkungen zu berücksichtigen, die ... (mehr)
Zeitlich unbeschränkt berücksichtigt werden Ehegatten-Schenkungen (wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestand) und ... (mehr)
Bei Schenkungen gelten dieselben Regeln wie bei vorhandenen Nachlassgegenständen. ... (mehr)
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist von den Erben zu bezahlen. ... (mehr)
Jeder Pflichtteilsberechtigte kann einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung haben, wenn lebzeitige Schenkungen ... (mehr)
Nein! Der Pflichtteilsberechtigte hat die Zahlung des Ergänzungspflichtteils zunächst ... (mehr)
Ja. Dies betrifft die Fälle, in denen der Verstorbene Vermögen in erheblichem Umfang zu Lebzeiten verschenkt hat. ... (mehr)
Ja. Bei lebzeitigen Geschenken des Verstorbenen ist über die Verbrauchpreisindexreihen ... (mehr)
Das Niederstwertprinzip ist bei der Bewertung von Schenkungen an Erben und Dritte anzuwenden. ... (mehr)
Ja. Bei lebzeitigen Geschenken des Verstorbenen an den Pflichtteilsberechtigten ist über die Verbrauchpreisindexreihen ... (mehr)
Berechnung und Bewertung |
Welcher Bruchteil oder Prozentsatz dem Pflichtteilsberechtigten am Nachlasswert zusteht, hängt von der Familienkonstellation ab. ... (mehr)
Wie hoch der zu zahlende Pflichtteil ist, ergibt sich aus der Multiplikation von Pflichtteilsquote und Nachlasswert. ... (mehr)
Ja! Ohne Kenntnis des ehelichen Güterstandes kann die Pflichtteilsquote nicht bestimmt werden. ... (mehr)
Der Aktivnachlass ist die Summe aller vorhandenen Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Immobilien ... (mehr)
Bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs wird zunächst der Wert des fiktiven Nachlasses ermittelt, ... (mehr)
Ja, zwingend! Nur so kann eine richtige Pflichtteilsberechnung vorgenommen werden. ... (mehr)
Sind beide Ehegatten Inhaber eines Girokontos, besteht die rechtliche Vermutung, dass beiden Ehepartnern ... (mehr)
In den Nachlass des Verstorbenen fällt nur sein eigenes Vermögen, nicht jedoch das Vermögen seines Ehegatten. ... (mehr)
Es gibt diese Vermutung nur bei gemeinsamen Konten. ... (mehr)
Nein. Bei gemeinsamen Wertpapierdepots ist entscheidend, welcher der Ehegatten den Kauf ... (mehr)
Bei Lebensversicherungen ist entscheidend, ob der Verstorbene einen Bezugsberechtigten ... (mehr)
Hatte der Verstorbene mehrere Kinder, so ist bei der Pflichtteilsberechnung ein Ausgleich von sog. Ausstattungen, ... (mehr)
Größere Geschenke anlässlich einer Heirat, die nach dem Willen des Schenkers mit zur Existenzgründung oder Existenzsicherung des Kindes beitragen ... (mehr)
Mit einer Anrechnungsbestimmung ordnet der Erblasser an, dass sein Geschenk an eine pflichtteilsberechtigte Person ... (mehr)
Zunächst beginnt aufgrund eines derartigen Nutzungsvorbehaltes die für Schenkungen geltende 10-Jahres-Frist nicht zu laufen. ... (mehr)
Vermächtnisse sind bei der Pflichtteilsberechnung nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen. ... (mehr)
Eine Berücksichtigung findet nur unter besonderen Voraussetzungen statt. ... (mehr)
Folgende Rechenschritte sind durchzufühern: ... (mehr)
Pflichtteil bei Berliner Testament, Ehegattentestament |
Grundsätzlich muss ein einfaches, privatschriftliches Testament von dem Erblasser persönlich, von Hand ... (mehr)
Nein, diese Sondervorschriften sind ausschließlich für Ehepaare bestimmt. ... (mehr)
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ... (mehr)
Ja, das Kind kann nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil verlangen! ... (mehr)
Es besteht die reele Gefahr völlig leer auszugehen! ... (mehr)
Nein, sie können nicht verhindern, dass die Kinder ihren Pflichtteil geltend machen. ... (mehr)
In gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten finden sich häufig sog. Pflichtteil - Strafklauseln. ... (mehr)
Nein, durch ein notarielles Ehegattentestament oder notariellen Erbvertrag der Eheleute ... (mehr)
Pflichtteil: Verzicht, Entziehung, Enterbung |
Ja, der Pflichtteilsberechtigte kann auf seinen Pflichtteil verzichten. ... (mehr)
Ein formgültiger Pflichtteilsverzicht beseitigt die Grundlage sämtlicher Pflichtteilsansprüche ... (mehr)
Ein Erbverzicht beinhaltet in der Regel einen Verzicht auf den Pflichtteil. ... (mehr)
Ein Pflichtteilsverzicht ist ein zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser vertraglich vereinbarter ... (mehr)
Der Verzicht auf den Pflichtteil ist ein Vertrag des Pflichtteilsberechtigten mit dem Erblasser. ... (mehr)
Ja! Der Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden.
Ja! Ein Pflichtteilsverzicht ist nur eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts. Er lässt das gesetzliche Erbrecht ... (mehr)
Ein Pflichtteilsverzicht kann von den Vertragsparteien (Pflichtteilsberechtigter und Erblasser) einvernehmlich ... (mehr)
Ja, es kann (und sollte) eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil vereinbart werden. ... (mehr)
Die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht sollte sich an der zu erwartenden Pflichtteilsforderung orientieren. ... (mehr)
Bei einem Pflichtteilsverzicht verzichtet eine pflichtteilsberechtigte Person auf ihr Pflichtteilsrecht. ... (mehr)
Ja, der Erbverzicht kann auch unter Vorbehalt des Pflichtteilsrechts erklärt werden. ... (mehr)
Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Pflichtteilsberechtigte trotz Ausschlagung der Erbschaft ... (mehr)
Hat der Pflichtteilsberechtigte eine Erbschaft, gleich ob sie ihm aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erfolge ... (mehr)
Eine Auschlagung kann erst nach dem Erbfall vorgenommen werden. Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht ... (mehr)
In der Regel geht das nicht. Aber es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel! ... (mehr)
Ja, dies ist gerade der klassische Pflichtteilsfall ! ... (mehr)
Bei einer Enterbung wird eine Person durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. ... (mehr)
Hier muss unterschieden werden, wem der Pflichtteil entzogen werden soll. Es gibt für Abkömmlinge, Ehegatte und ... (mehr)
Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung des Erblassers, d.h. durch Testament oder ... (mehr)
Pflichtteilsunwürdig ist:
1. wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet oder ... (mehr)
Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit haben völlig unterschiedliche Voraussetzungen. ... (mehr)
Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur dann möglich, wenn einer der gesetzlich festgelegten Pflichtteilsentziehungsgründe vorliegt. ... (mehr)
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Von juristischen Laien wird der gesetzliche Pflichtteil oder Pflichtteilsanspruch im Sinne der §§ 2303 ff. BGB oftmals als Pflichteil, Pflichtanteil, Mindesterbteil, Pflichterbteil, Erbpflichtteil, Mindestquote oder Pflichterbe bezeichnet.
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