Wie hat ein Nachlassverzeichnis auszusehen?

Ein Nachlassverzeichnis muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen darstellen.

Nachlassverzeichnis

Es hat das gesamte Eigentum des Verstorbenen (z.B. Immobilien (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung, Ferienhaus usw.), Bankguthaben (Sparbuch, Girokonto, sonstige Geldanlage), Wertpapiere/Wertpapierdepot, persönliche Gegenstände (z.B. Schmuck, Kleidung, Sammlungen), Auto, Forderungen,…) und auch die Schulden des Verstorbenen zu beinhalten.

Daneben sind alle unmittelbar mit dem Erbfall verbundenen Kosten und Verbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten) aufzuführen.

Auch ausgleichspflichtige Zuwendungen und Schenkungen sind anzugeben.

Das Verzeichnis muss außerdem übersichtlich und detailliert sein.

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