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Fragen und Antworten zum Pflichtteil

Pflichtteil, gesetzliche Erbfolge, Erbteil

1. Was versteht man unter dem Begriff „gesetzlicher Pflichtteil“?

Das Pflichtteilsrecht sorgt für einen sehr weit reichenden Schutz von Abkömmlingen (Kind, Enkel,…), Ehegatte und Eltern.   [weiterlesen]

2. Gesetzlicher Erbteil und gesetzlicher Pflichtteil: was ist der Unterschied?

Gesetzlicher Erbteil:
Hat der Verstorbene weder ein wirksames Testament noch einen Erbvertrag errichtet, erhalten Verwandte und Ehegatte den gesetzlichen Erbteil.   [weiterlesen]

3. Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich

  • die Abkömmlinge (Kind, Enkel,…) des Verstorbenen
  • die Eltern
  • der Ehegatte bzw. der Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

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4. Was sind die Voraussetzungen eines Pflichtteilsanspruchs?

Es gibt 3 verschiedene Pflichtteilsansprüche mit unterschiedlichen Voraussetzungen!
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5. Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil?

Der gesetzliche Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
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6. Unter welchen Voraussetzungen entfällt der gesetzliche Pflichtteil?

In folgenden Fällen entsteht kein Anspruch auf den Pflichtteil:   [weiterlesen]

7. Wird der Pflichtteilsberechtigte Erbe?

Nein. Der Pflichtteilsberechtigte hat lediglich einen Geldzahlungsanspruch in Höhe   [weiterlesen]

8. Kann einer Person, die Erbe geworden ist, dennoch ein Pflichtteilsanspruch zustehen?

Ja, das ist möglich!   [weiterlesen]

9. Können Ansprüche auf den Pflichtteil nicht einfach dadurch umgangen werden, dass der Verstorbene zu seinen Lebzeiten Vermögen verschenkt?

Nein, mit einem derartigen „Trick“ kann der Erblasser den Pflichtteil nicht ohne weiteres beschränken.
Das Pflichtteilsrecht schützt den Pflichtteilsberechtigten mit dem so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch vor der Reduzierung   [weiterlesen]

10. Was versteht man unter dem „Pflichtteilsergänzungsanspruch“?

Hat der Verstorbene vor seinem Tod Schenkungen   [weiterlesen]

11. Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher Pflichtteil, Zusatzpflichtteil und Ergänzungspflichtteil?

Der Anspruch auf den „ordentlichen Pflichtteil“ entsteht mit der Enterbung einer pflichtteilsberechtigten Person (Abkömmling, Eltern, Ehegatte bzw. Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft).   [weiterlesen]

12. Wann wird Pflichtteil zur Zahlung fällig?

Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.   [weiterlesen]

13. Besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers?

Solange der (künftige) Erblasser lebt, bestehen keine Ansprüche auf vorzeitige Auszahlung eines Pflichtteils.   [weiterlesen]

14. Wer muss den Pflichtteil bezahlen?

Der Pflichtteil muss von den Erben bezahlt werden.   [weiterlesen]

15. Gelten für den Pflichtteil Besonderheiten, wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt?

Auch bei angeordneter Testamentsvollstreckung richten sich die Pflichtteilsansprüche gegen die Erben.   [weiterlesen]

16. Kann der Erblasser bestimmen, dass der Pflichtteilsanspruch von der Erfüllung einer Bedingung abhängen soll?

Nein, eine solche Bestimmung des Verstorbenen ist unwirksam.   [weiterlesen]

17. Kann der Pflichtteilsanspruch vererbt werden?

Ja. Wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst stirbt bevor er seinen Pflichtteil geltend gemacht   [weiterlesen]

18. Kann der Pflichtteil übertragen werden?

Ja, der Pflichtteil ist übertragbar.   [weiterlesen]

19. Erhält ein adoptiertes Kind den vollen Pflichtteil?

Ja, ein adoptiertes Kind wird wie ein leibliches Kind behandelt.   [weiterlesen]

20. Hat ein Stiefkind Anspruch auf den Pflichtteil?

Einem Stiefkind des Verstorbenen steht der Pflichtteil nur dann zu, wenn es von dem Verstorbenen adoptiert wurde.
In allen anderen Fällen hat es keine rechtliche Verbindung zu Stiefvater bzw. Stiefmutter.   [weiterlesen]

21. Hat ein Kind nach seiner Einbenennung kein Recht auf den Pflichtteil?

Nein. Die Einbenennung ist von der Adoption eines Kindes (Annahme als Kindes) streng zu unterscheiden.   [weiterlesen]

22. Was ist der Unterschied zwischen der Einbenennung eines Kindes und der Adoption eines Kindes?

Eine Adoption (Annahme als Kindes) bewirkt, dass das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des Adoptierenden erlangt.   [weiterlesen]

23. Ist ein Kind, das den Namen seines Stiefvaters trägt, automatisch pflichtteilsberechtigt, wenn der Stiefvater stirbt?

Entscheidend ist, ob das Kind vom Stiefvater adoptiert worden ist: [weiterlesen]

24. Was ist der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Zwei Personen gleichen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) begründen.   [weiterlesen]

25. Wann verjährt der Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem   [weiterlesen]

Rechte des Pflichtteilsberechtigten

26. Kümmert sich das Nachlassgericht um die Auszahlung des Pflichtteils?

Nein. Das Nachlassgericht befasst sich nicht mit Pflichtteilsansprüchen.   [weiterlesen]

27. Wer berechnet die Höhe des Pflichtteilsanspruchs?

Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs selbst berechnen.   [weiterlesen]

28. Kann der Pflichtteilsberechtigte einfach den Pflichtteil vom Erben verlangen ohne eine konkrete Summe zu nennen?

Nein. Der Pflichtteilsberechtigte muss seine Ansprüche exakt in Euro beziffern!   [weiterlesen]

29. Was passiert, wenn der Pflichtteilsberechtigte zu viel verlangt?

Beziffert der Pflichtteilsberechtigte seine Pflichtteilsansprüche zu hoch, so läuft er regelmäßig Gefahr,   [weiterlesen]

30. Wie lange hat man Zeit, seinen Pflichtteil durchzusetzen?

Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Pflichtteil vor Eintritt der Verjährung durchsetzen!   [weiterlesen]

31. Wie muss man den Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen?

Der Pflichtteilsberechtigte hat die Zahlung des Pflichtteils direkt von dem/den Erben zu verlangen.   [weiterlesen]

32. Ab wann gerät der Erbe mit der Pflichtteilszahlung in Verzug?

Der Erbe gerät mit der Pflichtteilszahlung dann in Verzug, wenn er trotz erfolgter Mahnung   [weiterlesen]

33. Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Die Mindesthöhe der Verzugszinsen beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.   [weiterlesen]

34. Was ist eine Stufenmahnung?

Der Inhalt einer Stufenmahnung entspricht dem einer Stufenklage im Pflichtteilsprozess.   [weiterlesen]

35. Wie erhält der Pflichtteilsberechtigte Informationen über den Nachlassbestand?

Jeder Pflichtteilberechtigte, der nicht zugleich selbst Erbe ist, hat gegenüber den Erben Anspruch auf Auskunft   [weiterlesen]

36. Wie hat ein Nachlassverzeichnis auszusehen?

Ein Nachlassverzeichnis muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen darstellen.   [weiterlesen]

37. Welche Vorteile bietet ein notarielles Nachlassverzeichnis?

Ein notarielles Nachlassverzeichnis wird direkt von einem Notar aufgenommen. Dieser belehrt   [weiterlesen]

38. Wer trägt die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses?

Die Kosten des notariellen Nachlassverzeichnisses sind von dem/den Erben   [weiterlesen]

39. Wie hoch sind die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses?

Die Kosten eines notarielles Nachlassverzeichnisses bestimmen sich nach der Kostenordnung   [weiterlesen]

40. Unter welchen Voraussetzungen kann eine eidesstattliche Versicherung von den Erben verlangt werden?

Der Pflichtteilsberechtigte kann von dem Erben eine eidesstattliche Versicherung verlangen, wenn   [weiterlesen]

41. Wer trägt die Kosten einer eidesstattlichen Versicherung?

Die Kosten einer eidesstattlichen Versicherung des Erben sind nicht von dem Erben, sondern von dem Pflichtteilsberechtigten zu tragen!   [weiterlesen]

42. Wie kann der Pflichtteilsberechtigte den Wert des Nachlasses herausfinden?

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Wertermittlungsanspruch gegen den/die Erben. [weiterlesen]

43. Unter welchen Voraussetzungen kann der Pflichtteilsberechtigte die Wertermittlung von Immobilien (Haus, Eigentumswohnung, Ferienhaus,... ) verlangen?

Den Wert einer Immobilie kann der Pflichtteilsberechtigte in aller Regel nicht ohne Wertermittlungsgutachten   [weiterlesen]

44. Wer darf Gutachter auswählen? Erben oder Pflichtteilsberechtigte?

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte die Überreichung eines Wertermittlungsgutachtens, kann der Erbe   [weiterlesen]

45. Wer trägt die Kosten des Wertgutachtens?

Die Gutachterkosten fallen zu Lasten des Nachlasses, das heißt sie sind von dem/den Erben   [weiterlesen]

46. Welchen Mindestanforderungen muss ein Wertermittlungsgutachten genügen?

Ein Wertgutachten muss den Bewertungsgegenstand detailliert   [weiterlesen]

47. Was sind typische Fehler in Wertgutachten über Nachlassimmobilien?

Von den Erben in Auftrag gegebene Wertgutachten sind häufig falsch   [weiterlesen]

48. Sind die Erben und der Pflichtteilsberechtigte an das Ergebnis des Gutachtens gebunden?

Weder der Erbe noch der Pflichtteilsberechtigte sind ein an außergerichtliches Wertgutachten gebunden,   [weiterlesen]

49. Wer legt den Wert einer Nachlassimmobilie fest?

Eine verbindliche außergerichtliche Festlegung des Immobilienwertes kann nur gemeinsam durch den Pflichtteilsberechtigten und den Erben   [weiterlesen]

50. Wie werden Nachlassgegenstände bewertet?

Maßgeblicher Stichtag für die Bewertung von Nachlassgegenständen ist der Todestag   [weiterlesen]

Pflichtteil bei Schenkungen

51. Spielen Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung eine Rolle?

Ja! Bei Schenkungen können sich ganz erhebliche Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben.   [weiterlesen]

52. Welche Rechtsgeschäfte fallen unter den Begriff der Schenkung? Was ist z.B. wenn ein Gegenstand vom Erblasser absichtlich "unter Preis" verkauft wird?

Entscheidend ist, ob der Verstorbene für seine Leistung (Übertragung von Immobilien, Geld,…) eine Gegenleistung   [weiterlesen]

53. Werden Übertragungen unter Ehegatten wie Schenkungen behandelt oder gelten Sonderregeln?

Unentgeltliche Übertragungen unter Ehegatten (sog. ehebedingte Zuwendungen) werden im Pflichtteilsrecht wie Schenkungen behandelt.   [weiterlesen]

54. Gilt bei Schenkungen die 10-Jahres-Frist?

Grundsätzlich sind bei der Berechnung des Pflichtteils nur solche Schenkungen zu berücksichtigen, die   [weiterlesen]

55. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Schenkung zeitlich unbeschränkt zu berücksichtigen?

Zeitlich unbeschränkt berücksichtigt werden Ehegatten-Schenkungen (wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt noch bestand) und   [weiterlesen]

56. Wie wird der Wert einer Schenkung ermittelt?

Bei Schenkungen gelten dieselben Regeln wie bei vorhandenen Nachlassgegenständen.   [weiterlesen]

57. Wer hat den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu bezahlen?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist von den Erben zu bezahlen.   [weiterlesen]

58. Wer hat Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils?

Jeder Pflichtteilsberechtigte kann einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung haben, wenn lebzeitige Schenkungen   [weiterlesen]

59. Muss der Beschenkte das Geschenk an den Pflichtteilsberechtigten herausgeben?

Nein! Der Pflichtteilsberechtigte hat die Zahlung des Ergänzungspflichtteils zunächst   [weiterlesen]

60. Kann auch ein Erbe Anspruch auf Pflichtteilergänzung haben?

Ja. Dies betrifft die Fälle, in denen der Verstorbene Vermögen in erheblichem Umfang zu Lebzeiten verschenkt hat.   [weiterlesen]

61. Wird der Kaufkraftschwund (Inflation) bei Geschenken, die zu Pflichtteilsansprüchen führen, berücksichtigt?

Ja. Bei lebzeitigen Geschenken des Verstorbenen ist über die Verbrauchpreisindexreihen   [weiterlesen]

62. Was bedeutet das sog. "Niederstwertprinzip"?

Das Niederstwertprinzip ist bei der Bewertung von Schenkungen an Erben und Dritte anzuwenden.  [weiterlesen]

63. Ist der Kaufkraftschwund auch bei Eigengeschenken ( = Geschenke des Verstorbenen an den Pflichtteilsberechtigten) zu berücksichtigen?

Ja. Bei lebzeitigen Geschenken des Verstorbenen an den Pflichtteilsberechtigten ist über die Verbrauchpreisindexreihen   [weiterlesen]

Berechnung und Bewertung

64. Wie wird die Pflichtteilsquote bestimmt?

Welcher Bruchteil oder Prozentsatz dem Pflichtteilsberechtigten am Nachlasswert zusteht, hängt von der Familienkonstellation ab.   [weiterlesen]

65. Wie hoch ist der zu zahlende Pflichtteil? Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Wie hoch der zu zahlende Pflichtteil ist, ergibt sich aus der Multiplikation von Pflichtteilsquote und Nachlasswert.   [weiterlesen]

66. Spielt es für den Pflichtteil eines Kindes eine Rolle, in welchem ehelichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) der Verstorbene verheiratet war?

Ja! Ohne Kenntnis des ehelichen Güterstandes kann die Pflichtteilsquote nicht bestimmt werden.   [weiterlesen]

67. Was bedeuten die Begriffe: Aktivnachlass, Passivnachlass, Nettonachlass und fiktiver Nachlass?

Der Aktivnachlass ist die Summe aller vorhandenen Vermögenswerte des Verstorbenen (z.B. Immobilien   [weiterlesen]

68. Wie wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnet?

Bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs wird zunächst der Wert des fiktiven Nachlasses ermittelt,   [weiterlesen]

69. Muss zwischen den verschiedenen Pflichtteilstypen (ordentlicher Pflichtteil, Zusatzpflichtteil, Ergänzungspflichtteil) unterschieden werden?

Ja, zwingend! Nur so kann eine richtige Pflichtteilsberechnung vorgenommen werden.   [weiterlesen]

70. Wie wird bei der Pflichtteilsberechnung ein gemeinsames Girokonto eines Ehepaares beim Tod eines Ehegatten berücksichtigt?

Sind beide Ehegatten Inhaber eines Girokontos, besteht die rechtliche Vermutung, dass beiden Ehepartnern   [weiterlesen]

71. Welcher "Anteil" fällt bei Ehegatten in den Nachlass des Verstorbenen? (Was gehörte dem Verstorbenen?)

In den Nachlass des Verstorbenen fällt nur sein eigenes Vermögen, nicht jedoch das Vermögen seines Ehegatten.   [weiterlesen]

72. Gibt es eine Vermutung, dass Bankguthaben von Ehegatten diesen jeweils zur Hälfte gehören?

Es gibt diese Vermutung nur bei gemeinsamen Konten.   [weiterlesen]

73. Gilt der Halbteilungsgrundsatz auch für Wertpapierdepots?

Nein. Bei gemeinsamen Wertpapierdepots ist entscheidend, welcher der Ehegatten den Kauf   [weiterlesen]

74. Wie wird eine Lebensversicherung in der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt?

Bei Lebensversicherungen ist entscheidend, ob der Verstorbene einen Bezugsberechtigten   [weiterlesen]

75. Gibt es einen automatischen (gesetzlichen) Ausgleich unter Geschwistern?

Hatte der Verstorbene mehrere Kinder, so ist bei der Pflichtteilsberechnung ein Ausgleich von sog. Ausstattungen,   [weiterlesen]

76. Gelten Sonderregeln für Hochzeitsgeschenke des Verstorbenen an eines seiner Kinder?

Größere Geschenke anlässlich einer Heirat, die nach dem Willen des Schenkers mit zur Existenzgründung oder Existenzsicherung des Kindes beitragen   [weiterlesen]

77. Was ist eine Anrechnungsbestimmung?

Mit einer Anrechnungsbestimmung ordnet der Erblasser an, dass sein Geschenk an eine pflichtteilsberechtigte Person   [weiterlesen]

78. Der Verstorbene hat sein Eigenheim verschenkt. Er hat sich jedoch ein Nießbrauchsrecht / Wohnrecht vorbehalten. Welche Folge hat dies für den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Zunächst beginnt aufgrund eines derartigen Nutzungsvorbehaltes die für Schenkungen geltende 10-Jahres-Frist nicht zu laufen.   [weiterlesen]

79. Müssen Vermächtnisse in der Berechnung des Pflichtteils berücksichticht werden?

Vermächtnisse an andere Personen als den Pflichtteilsberechtigten sind bei der Pflichtteilsberechnung nicht als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.   [weiterlesen]

80. Werden Zuwendungen des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigt?

Eine Berücksichtigung findet nur unter besonderen Voraussetzungen statt.   [weiterlesen]

81. Der Verstorbene hat bei Schenkungen und Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten eine Anrechnungsbestimmung getroffen. Wie findet die Anrechnung statt?

Folgende Rechenschritte sind durchzufühern:   [weiterlesen]

Pflichtteil bei Berliner Testament

82. Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament und einem "einfachen" Testament?

Grundsätzlich muss ein einfaches, privatschriftliches Testament von dem Erblasser persönlich, von Hand   [weiterlesen]

83. Können auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein "Ehegattentestament" errichten?

Nein, diese Sondervorschriften sind ausschließlich für Ehepaare bestimmt.   [weiterlesen]

84. Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben   [weiterlesen]

85. Die Eltern haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Das gemeinsame Kind soll erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Kann das Kind beim Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil verlangen?

Ja, das Kind kann nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil verlangen!   [weiterlesen]

86. Bestehen Gefahren für pflichtteilsberechtigte Kinder beim Berliner Testament der Eltern?

Es besteht die reele Gefahr völlig leer auszugehen! [weiterlesen]

87. Können die Eltern verhindern, dass ihre Kinder bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil geltend machen?

Nein, sie können nicht verhindern, dass die Kinder ihren Pflichtteil geltend machen. [weiterlesen]

88. Was ist eine sog. Pflichtteil - Strafklausel oder Pflichtteil - Vergällungsklausel?

In gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten finden sich häufig sog. Pflichtteil – Strafklauseln.   [weiterlesen]

89. Können die Eltern durch notariellen Erbvertrag oder notarielles Ehegattentestament verhindern, dass beim Tod des erstversterbenden Elternteils von Kindern Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden?

Nein, durch ein notarielles Ehegattentestament oder notariellen Erbvertrag der Eheleute   [weiterlesen]

Enterbung, Entziehung, Verzicht

90. Kann ein Pflichtteilsberechtigter auf den Pflichtteil verzichten?

Ja, der Pflichtteilsberechtigte kann auf den Pflichtteil verzichten.   [weiterlesen]

91. Wie wirkt sich ein Pflichtteilsverzicht auf den Pflichtteil aus?

Ein formgültiger Pflichtteilsverzicht beseitigt die Grundlage sämtlicher Pflichtteilsansprüche   [weiterlesen]

92. Wie wirkt sich ein Erbverzicht auf den Pflichtteil aus?

Ein Erbverzicht beinhaltet in der Regel einen Verzicht auf den Pflichtteil.   [weiterlesen]

93. Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser vertraglich vereinbarter   [weiterlesen]

94. Wie wird der Verzicht auf den Pflichtteil erklärt?

Der Verzicht auf den Pflichtteil ist ein Vertrag des Pflichtteilsberechtigten mit dem Erblasser.   [weiterlesen]

95. Gibt es Formvorschriften für den Pflichtteilsverzicht?

Ja! Der Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden.   [weiterlesen]

96. Kann man trotz Pflichtteilsverzicht Erbe werden?

Ja! Ein Pflichtteilsverzicht ist nur eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts. Er lässt das gesetzliche Erbrecht   [weiterlesen]

97. Pflichtteilsverzicht nachträglich aufgehoben?

Ein Pflichtteilsverzicht kann von den Vertragsparteien (Pflichtteilsberechtigter und Erblasser) einvernehmlich   [weiterlesen]

98. Kann für den Verzicht auf den Pflichtteil eine Gegenleistung / Abfindung vereinbart werden?

Ja, es kann (und sollte) eine Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteil vereinbart werden.   [weiterlesen]

99. Welche Abfindung ist für einen Pflichtteilsverzicht angemessen?

Die Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht sollte sich an der zu erwartenden Pflichtteilsforderung orientieren.   [weiterlesen]

100. Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtteilsverzicht und einem Erbverzicht?

Bei einem Pflichtteilsverzicht verzichtet eine pflichtteilsberechtigte Person auf ihr Pflichtteilsrecht.   [weiterlesen]

101. Kann ein Erbverzicht unter Vorbehalt des Pflichtteilsrechts vereinbart werden?

Ja, der Erbverzicht kann auch unter Vorbehalt des Pflichtteilsrechts erklärt werden.   [weiterlesen]

102. Kann ein Anspruch auf den Pflichtteil trotz Ausschlagung bestehen?

Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Pflichtteilsberechtigte trotz Ausschlagung der Erbschaft   [weiterlesen]

103. Wie wirkt sich eine Erbausschlagung auf den Pflichtteil aus?

Hat der Pflichtteilsberechtigte eine Erbschaft, gleich ob sie ihm aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erfolge   [weiterlesen]

104. Was ist der Unterschied zwischen Ausschlagung, Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht?

Eine Auschlagung kann erst nach dem Erbfall vorgenommen werden. Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht   [weiterlesen]

105. Kann eine Person, die Erbe geworden ist, die Erbschaft ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen?

In der Regel geht das nicht. Aber es gibt einige Ausnahmen von dieser Regel!   [weiterlesen]

106. Hat ein Pflichtteilsberechtigter, der enterbt wurde, Anspruch auf den Pflichtteil?

Ja, dies ist gerade der klassische Pflichtteilsfall!   [weiterlesen]

107. Was ist der Unterschied zwischen Enterbung und Entziehung des Pflichtteils?

Bei einer Enterbung wird eine Person durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.   [weiterlesen]

108. Unter welchen Voraussetzungen kann der Pflichtteil entzogen werden?

Hier muss unterschieden werden, wem der Pflichtteil entzogen werden soll. Es gibt für Abkömmlinge, Ehegatte und   [weiterlesen]

109. Wie erfolgt die Entziehung des Pflichtteils?

Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung des Erblassers, d.h. durch Testament oder   [weiterlesen]

110. Wann liegt eine Pflichtteilsunwürdigkeit vor?

Pflichtteilsunwürdig ist:

1. wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet oder   [weiterlesen]

111. Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit?

Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit haben völlig unterschiedliche Voraussetzungen.   [weiterlesen]

112. Kann einem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil entzogen werden, so dass er leer ausgeht?

Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur dann möglich, wenn einer der gesetzlich festgelegten Pflichtteilsentziehungsgründe vorliegt.   [weiterlesen]

113. Kann ein übergangener Pflichtteilsberechtigter das Testament / den Erbvertrag des Erblassers anfechten?

Ja, wenn besondere Umstände vorliegen   [weiterlesen]

Von juristischen Laien wird der gesetzliche Pflichtteil oder Pflichtteilsanspruch im Sinne der §§ 2303 ff. BGB oftmals als Pflichteil, Pflichtanteil, Mindesterbteil, Pflichterbteil, Erbpflichtteil, Mindestquote oder Pflichterbe bezeichnet.

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