Wer trägt die Kosten einer eidesstattlichen Versicherung?

Muss der Erbe oder der Pflichtteilsberechtigte die Kosten einer eidesstattlichen Versicherung des Erben tragen?

Hat der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeitkeit und Vollständigung des von ihm erstellten Nachlassverzeichnisses abgegeben, so hat der Pflichtteilsberechtigte deren Kosten zu tragen!

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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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