Ist der Kaufkraftschwund bei Eigengeschenken zu berücksichtigen?

Ja, wie auch bei anderen Schenkungen ist der Kaufkraftschwund bei Eigengeschenken ebenfalls zu berücksichtigen.
Als Eigengeschenke werden lebzeitige Geschenke des Verstorbenen an den Pflichtteilsberechtigten bezeichnet.

Inflationsausgleich über die Verbraucherpreisindexreihen

Hierzu ist über die Verbraucherpreisindexreihen des Statistischen Bundesamtes der Wert der Schenkung auf den Todestag hochzurechnen. Das Statistische Bundesamt veröffentlichcht auf seiner Internetseite stets den aktuellen Verbraucherpreisindex.

Damit erfolgt also auch bei Eigengeschenken ein Aufschlag für die eingetretene Inflation.

VORSICHT!
Sehr häufiger Berechnungsfehler bei Eigengeschenken:
Eigengeschenke sind beim fiktiven Nachlass mitanzusetzen und nicht nur von dem errechneten Pflichtteilsergänzungsanspruch abzuziehen!

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Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

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In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

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