Gibt es einen automatischen (gesetzlichen) Ausgleich unter Geschwistern?
Hatte der Verstorbene mehrere Kinder, kann es bei der Pflichtteilsberechnung zu einem Ausgleich unter Geschwistern kommen.
Eine solche Ausgleichung im Rahmen der Pflichtteilsberechnung findet nicht nur dann statt, wenn der Erblasser lebzeitig die Ausgleichung bestimmter Zuwendungen angeordnet hat, sondern in bestimmten Fällen bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Dieser „automatische“ Ausgleich findet einerseits statt bei sog. Ausstattungen, unverhältnismäßigen Einkunftszuschüssen und Ausbildungsaufwendungen die der verstorbene Elternteil zu Lebzeiten einem Kind gewährt hat. Anderseits aber auch, wenn ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde. Dies gilt auch für einen Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat.
Die Durchführung der Ausgleichungsberechnung ist sehr komplex und vom Laien nicht zu bewerkstelligen.
Bereits bei der Unterscheidung zwischen Schenkung und Ausstattung entsteht regelmäßig Streit, der zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt.
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.