Der Verstorbene hat bei Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte eine Anrechnungsbestimmung getroffen. Wie findet eine Anrechnung statt?

Wenn der Erblasser bei Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte eine Anrechnungsbestimmung getroffen hat, findet eine Anrechnung statt.

Folgende Rechenschritte sind bei der Anrechnung durchzuführen:

  • Die anrechnungspflichtige Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigen wird zunächst dem Nettonachlass (= vorhandene Nachlasswerte abzüglich Nachlassverbindlichkeiten) hinzugerechnet.
  • Ausgehend von dieser Summe wird anhand der Pflichtteilsquote (diese errechnet der kostenlose Pflichtteilrechner für Sie) der Pflichtteil bestimmt.
  • Im Anschluss wird von der errechneten Pflichtteilsforderung der Wert der anrechnungspflichtigen Zuwendung abgezogen.
  • Der sich daraus ergebende Betrag kann schließlich von dem Pflichtteilsberechtigen als ordentlicher Pflichtteil beansprucht werden.

Zu beachten ist:
Der Wert anrechenbarer Geschenke wird inflationsbereinigt!
Gegebenenfalls wird ein verbleibender Anrechnungsrest noch auf Pflichtteilsergänzungsansprüche anzurechnen sein.

Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch auch ohne Anrechnungsbestimmung anrechenbar

Hat der Pflichtteilsberechtigte von dem Erblasser Geschenke ohne Anrechnungsbestimmung erhalten und macht er selbst einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, so findet eine Anrechnung dieser Geschenke nur auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch statt!
Dies hat zur Folge, dass möglicherweise ein Pflichteilergänzungsanspruch auf Null reduziert wird, aber der ordentliche Pflichtteilsanspruch ungemindert bestehen bleibt.

Wichtig:

Findet eine Anrechnung statt, sind die anrechnungspflichtigen Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten nicht lediglich von dem errechneten Pflichtteilsanspruch abzuziehen, sondern müssen vorher zum Nachlass hinzugerechnet werden.
Entsprechendes gilt bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

Vorgenannte Rechenschritte können durch Sondervorschriften modifiziert werden soweit mehrere Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind.

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