Bestehen Gefahren für pflichtteilsberechtigte Kinder beim Berliner Testament der Eltern?
Es bestehen Gefahren für pflichtteilsberechtigte Kinder beim Berliner Testament ihrer Eltern: sie können unter Umständen völlig leer ausgehen!
Vertraut das pflichtteilsberechtigte Kind darauf, nach dem Tod des zweiten Elternteils Erbe zu werden, bestehen zwei erhebliche Unsicherheitsfaktoren:
- Der überlebende Elterteil ist unter Umständen berechtigt, das Testament zu ändern (für den Laien am Wortlaut des Testaments selten zu erkennen!).
- Der überlebende Ehegatte verbraucht sein gesamtes Vermögen (Pflegefall, Luxusreisen, erneute Heirat,…).
FAZIT: Ein pflichtteilsberechtigtes Kind sollte sich sehr gut überlegen, ob es auf die Einforderung seines Pflichtteils beim ersten Erbfall verzichtet!
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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:
Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind
In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.
Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.