Kann ein Pflichtteilsverzicht nachträglich aufgehoben werden?

Von den Vertragsparteien (Pflichtteilsberechtigter und Erblasser) kann ein Pflichtteilsverzicht nachträglich aufgehoben werden, indem sie einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag schließen.

Auch dieser Aufhebungsvertrag muss jedoch – genauso wie der Pflichtteilsverzicht selbst – notariell beurkundet werden.

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Neues aus unserem Pflichtteil-Blog:

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

Pflichtteil-Konstellation Lieblingskind

In der Pflichtteil-Konstellation „Lieblingskind“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt.

Häufig erhalten Lieblingskinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das Lieblingskind dann auch noch zu seinem Alleinerben ein.

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