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Pflichtteil - Konstellation :
"Pflegefall und Vollmacht"


Wird der Erblasser in den Jahren vor seinem Tod von einem seiner Kinder betreut oder gepflegt, so kommt es häufig zu erheblichen lebzeitigen Vermögensübertragungen an dieses Kind.

Hier sind wie bei der „Lieblingskind-Konstellation“ Ausgleichungs- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu prüfen.

Daneben ist aber auch die Wirksamkeit der Übertragungen als solche kritisch zu prüfen!

Sofern das Kind aufgrund einer Vollmacht bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf dessen Vermögen zugreifen konnte, sind ggf. noch Auskunftsansprüche aus dem zum Verstorbenen bestehenden Auftragsverhältnis (von den Erben) geltend zu machen.



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