Kann ein übergangener Pflichtteilsberechtigter das Testament anfechten?

Ein übergangener Pflichtteilsberechtigter kann das Testament oder den Erbvertrag anfechten, wenn besondere Umstände vorliegen.

Fehlende Kenntnis des Erblasser bei der Testierung

War dem Erblasser bei Errichtung seiner letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) die Existenz des Pflichtteilsberechtigten oder dessen Pflichtteilsberechtigung nicht bekannt, so kann der übergangene Pflichtteilsberechtigte die letztwillige Verfügung anfechten.
Dies gilt auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist.

Allerdings ist eine Anfechtung in den Fällen ausgeschlossen, in denen davon auszugehen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Umstände unverändert testiert hätte.

Folge der Anfechtung

Folge der Anfechtung ist die Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung.
Der übergangene Pflichtteilsberechtigte wird mindestens in Höhe seiner gesetzlichen Erbquote Erbe!
Im Übrigen kommt es auf den hypothetischen Erblasserwillen an.

Anfechtungsfrist

Vorsicht: Die Anfechtungserklärung hat innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen.

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